Corona Schutz – & Hygiene Konzept

Liebe Klienten, liebe Kursteilnehmer,

Durch die aktuelle Situation ergeben sich Modalitäten und Richtlinien, die bei all meinen Veranstaltungen umgesetzt werden.
Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam und verantwortungsvoll diese Zeit meistern.
Meine Hinweise basieren auf den Regelungen der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung (7. BayIfSMV, Stand 18. Oktober 2020), Allgemeinverfügungen der Stadt Nürnberg (Stand 20.10.2020), dem Rahmenhygienekonzept Sport der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege (Stand: 21.06.2020), den Leitlinien der Robert-Koch-Instituts (RKI: 27.07.2020), der IHK- Nürnberg  (Stand:01.08.2020) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB, Stand: 18.06.2020).
Bitte zeigen Sie Verständnis. Als Veranstalterin behalte ich mir vor, Teilnehmer, die sich nicht an diese Modalitäten halten, von Kursen aus zu schließen. 

Distanzregeln einhalten

Ein Abstand von mindestens 1,5 – 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Ü̈bertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die im öffentlichen Raum, bzw. in der Natur stattfinden, denn auch hier ist der Abstand ebenfalls einzuhalten..

Kontaktfrei

Treffen, Interaktionen und Bewegungen sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Anfassen, jegliche Körperberührung, z.B. in den Arm nehmen in der Gruppe wird komplett verzichtet. Bei Gruppenveranstaltungen gilt: Familienmitgliedern aus einem Haushalt ist dies jedoch gestattet. Bitte klären Sie dies zu Beginn des Kurses/ einer Veranstaltung, am besten schon bei der Anmeldung. Auf die Ausübung von gemischten Zweiergruppen (unterschiedliche Mitglieder von zwei verschiedenen Haushalten) wird generell verzichtet.

Übertragungsrisiko senken

Naturzentriertes Coaching & Waldbaden sind Freiluft- Aktivitäten. Durch die Luft-, UV-Strahlungs- und Windverhältnisse kann eine Aerosol-Transmission (Übertragung) des Virus gering gehalten werden. Das Umfeld der Natur, erschwert eine Übertragung von, in der Atemluft, enthaltenen Viren (z.B. bei einer bestehenden und nicht erkannten Infektion) auf andere Personen. Bewegung an der frischen Luft, im öffentlichen Raum (z.B. Wald, Park) erleichtert das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Dennoch sollte niemals sorglos gehandelt werden. Nutzen Sie Mund- Nasenschutz bei Bedarf und wahren Sie den Abstand. Bitte handeln Sie stets selbstverantwortlich und fürsorglich auch mit den anderen Personen/ Gruppenteilnehmern.

Hygieneregeln einhalten

Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von genutzten Elementen bzw. Gegenständen, sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen werden in die Kursprogrammplanung mit einbezogen. Eine Mitnahme von eigenen Mund-Nasen-Schutzmasken ist für jeden Teilnehmer zwingend erforderlich. Sie werden nicht vom Kursveranstalter bereitgestellt. Es ist deshalb zu empfehlen sich als Kursteilnehmer, ähnlich wie auf einen Besuch im Restaurant vorzubereiten. Hierfür finden Sie im Anhang eine Checkliste.

Kursprogramm Gruppen / Teilnehmerzahl

Basierend auf der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV, Stand 18. Oktober 2020) regelt die sog. Corona Ampel das Maßnahmen Paket zum Schutz vor Infektionen.
Stand 20.10.2020 (Ampel ROT für Stadt Nürnberg):
Teilnehmerzahl: 5 Personen max., Treffen von Personen aus zwei Hausständen.
Dies bedeutet: Als Veranstalterin bin ich eine Person/ ein Hausstand, somit können sich maximal 4 Personen eines weiteren Hausstandes zu Veranstaltungen / Kursen anmelden (z.B. eine Familie, ein Paar). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass es somit verstärkt zu Einzelkursen/ Kleinstgruppen -Kursen kommt.
Durch die Bildung von kleineren Gruppen (Aktuelle Regelung 20.10.2020 max. 5 Teilnehmer- inkl. Kursleiterin) beim Waldbaden/ Veranstaltungen im Freien, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert, die Zahl einer potentiellen Infektion wird auf eine klein Teilnehmerzahl reduziert, und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen (Nachverfolgung von Cluster wird erleichtert).

Angehörige von Risikogruppen besonders schützen

Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Waldbaden ebenso von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. Aus diesem Grund werden hierfür Einzelkurse angeboten. (Bitte kontaktieren Sie mich hierzu).

Risiken in allen Bereichen minimieren

Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Die Kursleiterin plant die unterschiedlichen Übungen für einen Kurs, unter Einbeziehungen aller aktueller Regelungen zur Eindämmung der Corona – Pandemie. Bitte geben Sie Ihre korrekten Kontaktdaten an (QR- Code Nutzung oder Teilnehmererfassungsbogen). Bitte achten Sie auf die Distanzbeschränkung und verwenden eine Mund- Nasen Bedeckung sollte der Abstand nicht einzuhalten sein. Zudem sind die Coaching Interaktionen/ Waldbadenübungen flexibel gestaltet. Wenn man bei einer Übung ein ungutes Gefühl hat, eventuell nicht daran teilnehmen möchte, ist das vollkommen ok. Die Veranstalterin unterbreitet bei diesem Feedback gerne eine Alternative. Mitmachen ist niemals ein Muss- es ist eine Einladung.

Teilnahme an der Veranstaltung

Personen mit Kontakt zu SARS-CoV-2-Fällen in den letzten 14 Tagen, mit einer bekannten/ nachgewiesenen Infektion durch SARS-CoV-2, sowie mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind von der Kursteilnahme ausgeschlossen. Ebenso sind Personen von der Teilnahme ausgeschlossen, die sich aktuell in Quarantäne befinden oder auf ein Testergebnis warten (in Isolation vor Testergebnis befindlich). Personen, die in den letzten 14 Tagen ein vom RKI ausgewiesenes Risikogebiet besuchten (ohne nachgewiesene Infektion), oder eine Region, in der die Fallzahlen in den letzten 7 Tagen stark angestiegen sind (Corona Ampel basierend auf Inzidenzwert der letzten 7 Tage), bitte ich um Transparenz und Aufrichtigkeit. Die Veranstaltung richtet sich nach dem aktuellen Infektionsgeschehen. Als Grundlage meiner Veranstaltungen dient die Corona-Ampel des Bayerischen Gesundheitsministeriums für Nürnberg. Der Sieben-Tage-Index regelt das Handlungsgeschehen und Maßnahmen.
Aktuell, Stand 20.10.2020 sind es die jeweiligen Vorgaben der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) für den Inzidenzwert größer 50 in der Stadtregion Nürnberg .
Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst und verantwortungsvoll. Wir können gemeinsam eine Lösung finden und abwägen ob eine Teilnahme vertretbar ist. Sollten Sie Zweifel haben, kann gerne auch ein bereits gebuchter Termin verschoben werden.

Kursteilnehmer Erfassung

(Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO bei einer Erhebung von Daten im Zuge der Corona-Pandemie). Jeder Teilnehmer hat vor Kursbeginn ein Formular zur Erfassung auszufüllen. Dies erhalten Sie bei der Anmeldung (Email, bzw. wird online zum Download verfügbar sein). Bitte beachten Sie: Jeder Teilnehmer hat vor Kursbeginn ein Formular zur Erfassung auszufüllen. Dies erhalten Sie bei der Anmeldung (QR-Code Dokument per Email, bzw. wird online zum Download verfügbar sein). Die Erfassung kann manuell oder per QR-Code ausgeführt werden. Datenschutzrechtlichen Hinweise: Die Rechtsgrundlage ergibt sich durch Art. 6 Abs. 1, e DSGVO. Die Verarbeitung ist erforderlich, um Veranstalter UND Teilnehmer zu schützen und ggf. Kontaktpersonen von an Covid-19 erkrankten Personen ausfindig zu machen und rechtzeitig verständigen zu können. Somit dient die Datenerfassung Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen. Die Daten werden erforderlichenfalls an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben.  Die Daten werden sicher verwahrt, bzw. verschlüsselt abgelegt und nach vier Wochen gelöscht bzw. vernichtet. Als Verbraucher haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung unter den in Art. 16 bis 18 DSVGO. Als Anbieterin von Freizeitaktivitäten, handelte ich auch schon vor Corona, gemäß der EU Datenschutzgrundverordnung. Personenbezogene Daten werden gemäß, aktuellsten Stand des BfDi (Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) und dem BayLfD (Der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz) sensibel gehandhabt.

Informationspflicht und Aufklärung zu allen Schutz-& Hygienemaßnahmen

Die Veranstalterin der Kurse informiert vor Beginn alle Teilnehmer über die Maßnahmen. Darüber-hinaus verpflichtet sich die Veranstalterin zu einer Selbstauskunft, verantwortet die Einhaltung der Maßnahmen und hat das Schutz- & Hygienekonzepte auf Anfragen vorzulegen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und ihr Mitwirken.

Herzlichst,

Sandra Marika Backert

Nürnberg, 21.10.2020

 

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©sandramarikabackert

QR- Code zur Teilnehmererfassung bzw. Link zur Anmeldung

Erfassung von Teilnehmern. DSGVO konform.

Dieses Konzept basiert auf Verordnungen und Richtlinien, gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) & Corona-Pandemie: Verordnungen der Stadt Nürnberg, Rahmenhygienekonzept Sport: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege vom 20. Juni 2020, Az. H1-5910-1-28 und GZ6a-G8000-2020/122-379

Hier finden Sie das Dokument zum Download