Corona Schutz – & Hygiene Konzept

Liebe Klienten, liebe Kursteilnehmer,

Durch die aktuelle Situation ergeben sich ModalitÀten und Richtlinien, die bei all meinen Veranstaltungen umgesetzt werden.
Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam und verantwortungsvoll diese Zeit meistern.
Meine Hinweise basieren auf den Regelungen der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung (12. BayIfSMV, Stand 05. MĂ€rz 2021, Nachfassung vom 25.03.2021), AllgemeinverfĂŒgungen der Stadt NĂŒrnberg (Stand 25.03.2021), dem Rahmenhygienekonzept Sport der Bayerischen Staatsministerien des Innern, fĂŒr Sport und Integration und fĂŒr Gesundheit und Pflege (Stand: 21.06.2020), den Leitlinien der Robert-Koch-Instituts (RKI: 27.07.2020), der IHK- NĂŒrnberg  (Stand:01.08.2020) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB, Stand: 18.06.2020).

Bitte zeigen Sie VerstĂ€ndnis. Als Veranstalterin behalte ich mir vor, Teilnehmer, die sich nicht an diese ModalitĂ€ten halten, von Kursen aus zu schließen.

 

Distanzregeln einhalten

Ein Abstand von mindestens 1,5 – 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trĂ€gt dazu bei, die ĂœÌˆbertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Dies gilt auch fĂŒr Veranstaltungen, die im öffentlichen Raum, bzw. in der Natur stattfinden, denn auch hier ist der Abstand ebenfalls einzuhalten.
Deshalb gilt: Abstand zwingend und immer 1,5- 2m.

Kontaktfrei

Treffen, Interaktionen und Bewegungen sind stets kontaktfrei durchzufĂŒhren. Auf HĂ€ndeschĂŒtteln, Anfassen, jegliche KörperberĂŒhrung, z.B. in den Arm nehmen in der Gruppe wird komplett verzichtet. Bei Gruppenveranstaltungen gilt: Familienmitgliedern aus einem Haushalt ist dies jedoch gestattet. Bitte klĂ€ren Sie dies zu Beginn des Kurses/ einer Veranstaltung, am besten schon bei der Anmeldung. Auf die Kontakt- AusĂŒbung von gemischten Zweiergruppen (unterschiedliche Mitglieder von zwei verschiedenen Haushalten) wird verzichtet. Ausnahmen sind fĂŒr Zukunft zu beachten: erfolgte und wahrheitsgemĂ€ĂŸ dokumentierte Impfung.(eventueller EU-Impfass).

Vorbereitung Veranstaltung – Schutzmaßnahmen einhalten- Testen

HĂ€ufigeres HĂ€ndewaschen, die regelmĂ€ĂŸige Desinfektion von Elementen bzw. GegenstĂ€nden, sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, ebenso das DurchfĂŒhren von LĂŒften in zeitlichen AbstĂ€nden in geschlossenen RĂ€umen, werden in die Veranstaltungsplanung mit einbezogen. Eine Mitnahme von eigenen Mund-Nasen-Schutzmasken ist fĂŒr jeden Teilnehmer zwingend erforderlich. Sie werden nicht vom Kursveranstalter bereitgestellt. Mit der VerfĂŒgbarkeit von Schnell- und Selbsttests ergeben sich neue Möglichkeiten zur DurchfĂŒhrung von Veranstaltungen. Es ist deshalb zu empfehlen sich als Kursteilnehmer, vorab zu informieren ĂŒber das aktuelle Infektionsgeschehen und Verordnungen. Nutzen Sie Selbsttests vor einer Veranstaltung.

 

Veranstaltungen/ Kursprogramm/ Gruppen / Teilnehmerzahl

Basierend auf der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV, Stand 05. MĂ€rz 2021) regelt der Inzidenzwert das Maßnahmen Paket zum Schutz vor Infektionen. Aufgrund des Infektionsgeschehens kann es zu einer Beeinflussung der Planbarkeit von Veranstaltungen fĂŒhren. Sollte der Inzidenzwert eine DurchfĂŒhrung einer geplanten Veranstaltung nicht gestatten, wird ein voraussichtlicher Ersatztermin durch die Veranstalterin kommuniziert. DarĂŒber hinaus definiert die Verordnung das Zusammentreffen von Personen und in welchem Umfang. Ergibt sich aufgrund der Inzidenz eine Limitierung der möglichen Teilnehmerzahl, wird dies ebenso von der Veranstalterin zeitnah kommuniziert und Alternativ -Termine/ Wechsel -Termine vorgeschlagen. Aufgrund der Verordnungen besteht kein Anspruch auf die DurchfĂŒhrung einer geplanten Veranstaltung. Als Privatperson können Sie vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen (siehe Link). Durch eine Teilnehmerregistrierung, Schnelltestverfahren bzw. Selbsttests ergeben sich Möglichkeiten der Umsetzung von Veranstaltungen.

 

Angehörige von Risikogruppen

FĂŒr Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am FreizeitaktivitĂ€ten von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko fĂŒr diesen Personenkreis bestmöglichst, trotz Einsetzen von Impfungen, zu minimieren. Fortlaufende Impfung in Kombination mit einer Teststrategie ermöglicht die Umsetzung von Veranstaltungen. Geimpfte Personen aus Risikogruppen erhalten deshalb die Möglichkeit fĂŒr Einzelkurse. (Bitte kontaktieren Sie mich hierzu).

 

Risiken in allen Bereichen minimieren

Übertragungsrisiko senken- auch Draußen
Naturzentriertes Coaching & Waldbaden ist eine Freiluft- AktivitĂ€t. Durch die Luft-, UV-Strahlungs- und WindverhĂ€ltnisse ist eine Aerosol-Transmission (Übertragung) des Virus sehr gering. Das Umfeld der Natur, erschwert eine Übertragung von, in der Atemluft, enthaltenen Viren (z.B. bei einer bestehenden und nicht erkannten Infektion) auf andere Personen. Bewegung an der frischen Luft, im öffentlichen Raum (z.B. Wald, Park) erleichtert das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Bitte handeln Sie stets selbstverantwortlich und fĂŒrsorglich auch mit den anderen Personen/ Gruppenteilnehmern.

Allgemein ist dieser Punkt insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Die Kursleiterin plant die unterschiedlichen Übungen fĂŒr einen Kurs, unter Einbeziehungen aller aktueller Regelungen zur EindĂ€mmung der Corona – Pandemie. Bitte geben Sie Ihre korrekten Kontaktdaten an (QR- Code Nutzung oder Teilnehmererfassungsbogen). Bitte achten Sie auf die DistanzbeschrĂ€nkung und verwenden eine Mund- Nasen Bedeckung sollte der Abstand nicht einzuhalten sein. Zudem sind die Coaching Interaktionen/ WaldbadenĂŒbungen flexibel gestaltet. Wenn man bei einer Übung ein ungutes GefĂŒhl hat, eventuell nicht daran teilnehmen möchte, ist das vollkommen ok. Die Veranstalterin unterbreitet bei diesem Feedback gerne eine Alternative. Mitmachen ist niemals ein Muss- es ist eine Einladung.

 

Teilnahme an der Veranstaltung

Personen mit Kontakt zu SARS-CoV-2-FĂ€llen in den letzten 14 Tagen, mit einer bekannten/ nachgewiesenen Infektion durch SARS-CoV-2, sowie mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind von der Kursteilnahme ausgeschlossen. Ebenso sind Personen von der Teilnahme ausgeschlossen, die sich aktuell in QuarantĂ€ne befinden oder auf ein Testergebnis warten (in Isolation vor Testergebnis befindlich). Personen, die in den letzten 14 Tagen ein vom RKI ausgewiesenes Risikogebiet besuchten (ohne nachgewiesene Infektion), oder eine Region, in der die Fallzahlen in den letzten 7 Tagen stark angestiegen sind (Corona Ampel basierend auf Inzidenzwert der letzten 7 Tage), bitte ich um Transparenz und Aufrichtigkeit. Die Veranstaltung richtet sich nach dem aktuellen Infektionsgeschehen. Der Sieben-Tage-Index, als auch ein stabiler Inzidenzwert regelt das Handlungsgeschehen und Maßnahmen. Zunehmend wird ein Schnelltest bzw. ein verantwortungsvoll durchgefĂŒhrter Selbsttest empfohlen. Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst und verantwortungsvoll. Wir können gemeinsam eine Lösung finden und abwĂ€gen, ob eine Teilnahme vertretbar ist. Sollten Sie Zweifel haben, kann gerne auch ein bereits gebuchter Termin verschoben werden.
FĂŒr eine Veranstaltung gilt aktuell, Stand 25.03.2021: Vorgaben der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) fĂŒr den Inzidenzwert kleiner 50.

 

Teilnehmer Erfassung Veranstaltungen

Die aktuelle Infektionsschutzverordnung (siehe § 2 Kontaktdatenerfassung) verfĂŒgt ĂŒber eine Erfassung der Kontakte. Dies sind die wahrheitsgemĂ€ĂŸen Angaben von Namen und Vornamen, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie der Zeitraum des Treffens. Dadurch ergibt sich Folgendes (Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO bei einer Erhebung von Daten im Zuge der Corona-Pandemie): Jeder Teilnehmer hat vor Kursbeginn ein Formular zur Erfassung auszufĂŒllen. Dies erhalten Sie bei der Anmeldung (QR – Code, oder Dokument per Email, bzw. ist online zum Download verfĂŒgbar ). Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachtrĂ€glich identifizierten COVID-19-Falles unter den Besucherinnen bzw. Besuchern, Mitwirkenden und Veranstalterin zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben zwingend erforderlich. Eine Übermittlung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung und gegenĂŒber den zustĂ€ndigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmĂ€ĂŸiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter VerĂ€nderung geschĂŒtzt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Mitwirkende, Besucherinnen und Besucher und Personal sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemĂ€ĂŸ Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise ĂŒber die Datenverarbeitung zu informieren.
Bitte beachten Sie die Datenschutzrechtlichen Hinweise: Die Rechtsgrundlage ergibt sich durch Art. 6 Abs. 1, e DSGVO. Die Verarbeitung ist erforderlich, um Veranstalter zu schĂŒtzen und ggf. Kontaktpersonen von an Covid-19 erkrankten Personen ausfindig zu machen und rechtzeitig verstĂ€ndigen zu können. Somit dient die Datenerfassung Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen. Die Daten werden erforderlichenfalls, wie bereits erwĂ€hnt, an das zustĂ€ndige Gesundheitsamt weitergegeben. Die Daten werden sicher verwahrt, bzw. verschlĂŒsselt abgelegt und nach vier Wochen gelöscht bzw. vernichtet. Als Verbraucher haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung und EinschrĂ€nkung der Verarbeitung unter den in Art. 16 bis 18 DSVGO genannten Vorrausetzungen. Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der Aussichtsbehörde zu. Bei Fragen wenden Sie sich gern an den Veranstalter: Sandra Marika Backert Communications, Wilhelm-Marx Str. 11, 90419 NĂŒrnberg, contact@backertcommunications.com, Tel: 0171 2966641.
Als Coach und Anbieterin von Teamveranstaltungen und FreizeitaktivitĂ€ten, handelte ich auch schon vor Corona, gemĂ€ĂŸ der EU-Datenschutzgrundverordnung. Personenbezogene Daten werden gemĂ€ĂŸ, aktuellem Stand des BfDi (Der Bundesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit, http://www.bfdi.bund.de) und dem BayLfD (Der Bayerische Landesbeauftragte fĂŒr Datenschutz, www.datenschutz-bayern.de/corona/) sensibel gehandhabt.
Als Veranstalterin verwende ich die Corona- Warn App der Bundesregierung und des RKI , und werde die LUCA App anwenden (wenn regional und flĂ€chendenkend verfĂŒgbar ist).

 

Informationspflicht und AufklĂ€rung zu allen Schutz-& Hygienemaßnahmen

Die Veranstalterin der Kurse informiert vor Beginn alle Teilnehmer ĂŒber die Maßnahmen. DarĂŒberhinaus verpflichtet sich die Veranstalterin zu einer Selbstauskunft, verantwortet die Einhaltung der Maßnahmen und hat das Schutz- & Hygienekonzepte auf Anfragen vorzulegen.
Vielen Dank fĂŒr Ihr VerstĂ€ndnis und ihr Mitwirken.
Herzlichst,

Sandra Marika Backert
NĂŒrnberg, 25.03.2021

 

Beispiel einer Kursvorbereitung

 

checklisteWB
©sandramarikabackert

QR- Code zur Teilnehmererfassung bzw. Link zur Anmeldung

Erfassung von Teilnehmern. DSGVO konform.

Dieses Konzept basiert auf Verordnungen und Richtlinien, gemĂ€ĂŸ § 5 Abs. 2 Satz 1 der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) & Corona-Pandemie: Verordnungen der Stadt NĂŒrnberg, Rahmenhygienekonzept Sport: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, fĂŒr Sport und Integration und fĂŒr Gesundheit und Pflege vom 20. Juni 2020, Az. H1-5910-1-28 und GZ6a-G8000-2020/122-379

Hier finden Sie das Dokument zum Download

Â